Der Kollege ruft mich einen Tag nach Fristablauf an und erklärt mir zunächst, dass er doch eine Frist gesetzt habe und dass er eigentlich erwartet hätte, dass mein Mandant innerhalb der Frist die Wünsche erfüllt.
Ich teile ihm mit, er möge doch klagen, wenn er meint, dass das Aussicht auf Erfolg habe.
Zwei Tage später erreicht mich wieder ein Schreiben. Der Kollege teilt mit, dass er zunächst schriftlich eine Frist gesetzt habe, dann mit mir telefoniert habe, gleichwohl habe sich nichts getan und fragt an, wie mein Mandant sich denn nun vorstellt, wie es weitergeht.
Heute, drei weitere Tage später, klingelt erneut das Telefon. Erst wollte ich mich verleugnen lassen, dann wollte ich ihm eigentlich sagen, wo er wen an welchem Körperteil mit seiner Zunge ....
Ich habe mich dann jedoch anders entschlossen und ihm freundlich mitgeteilt, dass ich aus seinen wiederholten Versuchen der außergerichtlichen Kontaktaufnahme schließe, dass auch er erkannt hat, dass das Begehren seines Mandanten aussichtslos ist und dass ich deshalb erfreut sei, dass wir deshalb die Sache nicht mehr erörtern müssen.
Ich befürchte, in den nächsten Tagen erreicht mich ein Brief, in dem er zunächst zusammenfasst ...
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
